Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von e-Toys M. Gut erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von e-Toys M. Gut in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für e-Toys M. Gut erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 3 Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, ohne Mehrwertsteuer, da wir noch nicht Mehrwertsteuerpflichtig sind. In Spezialfällen können unvorhergesehene, anfallende Kosten hinzukommen, die der Kunde zu tragen hat. Preisirrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch e-Toys M. Gut steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller.
§ 5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann e-Toys M. Gut die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. e-Toys M. Gut ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt e-Toys M. Gut und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden. Die Angabe und zur Auswahl gestellten Transportfirmen wie z.B. Swiss Post und weitere hier nicht genannte sind unverbindlich und nicht zwingend.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch e-Toys M. Gut hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt solange, wie die Hersteller Garantie erfolgt, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Ausgenommen sind Akkus jeglicher Art. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte und Materialien, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten und Gebinden zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen e-Toys M. Gut stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 9 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil, Gerät oder Material mit einer genauen Fehlerbeschreibung sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an e-Toys M. Gut zur Reparatur, oder zum Austausch eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Materialien, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden oder auszutauschenden Geräte oder Materialien dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von e-Toys M. Gut.
§ 11 Zahlung
Grundsätzlich gilt Vorauszahlung oder auf Rechnung. Die Zahlung auf Rechnung hat netto innert 10 Tagen zu erfolgen und ist erst ab der dritten Bestellung oder wenn der Warenwert CHF 50.00 nicht übersteigt möglich. Bei Überweisungen müssen alle Spesen zu Lasten des Käufers gehen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist e-Toys M. Gut auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§ 13 LIPO-Sicherheitsbestimmung
LiPo Akkus sind leistungsstärker als herkömmliche Akkus. Jedoch muss beim Umgang mit LiPo Akkus genau nach den Herstellerangaben gehandelt werden und es müssen gewisse Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Folgende Punkte müssen beachtet werden:
- LiPo Akkus dürfen nur mit Ladegeräten geladen werden, welche LiPo Akkus Unterstützen
- LiPo LiPo Akkus dürfen nicht Tiefentladen werden, spätestens wenn die Leistung nachlässt muss der Flug sofort abgebrochen werden
- LiPo Akkus dürfen nicht leer gelagert werden. Es wird empfohlen die Akkus bei 60% Ladung zu Lagern
- Laden Sie die LiPo Akkus nie unbeaufsichtigt!!!
- Während der Ladung müssen sich die Akkus an einem sicheren Ort befinden (Feuergefahr)
- Überschreiten Sie die maximale Ladezeit von 90 Minuten nicht
- Lagern Sie die Akkus an einem sichern Ort
- Die Akkus müssen nach dem Gebrauch vom Verbraucher (Heli, Flugzeug) getrennt werden
- Der maximale Ladestrom darf nicht überschritten werden (Gemäss Hersteller)
Bitte beachten Sie diese Punkte unbedingt. Bei fehlerhafter oder nachlässiger Handhabung können die Akkus sehr leicht beschädigt und unbrauchbar werden. Achten Sie immer darauf, das richtige Ladeprogramm zu verwenden. Wird dies nicht befolgt, können die Akkus explodieren oder Feuer fangen! Mit der Inbetriebnahme des Akkus, Ladegerät und Helis übernehmen Sie die Verantwortung und haften für allfällige verursachte Schäden und Folgeschäden selber.
§ 14 Datenschutz
e-Toys M. Gut ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 15 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
§ 16 Gerichtsstand
6210 Sursee Schweiz ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.